Regeln zur Standbenutzung

Standreife

Damit ein Neuschütze unseren 25 m Stand nutzen darf, hat er seine Standreife wie folgt nachzuweisen:

Zur Nutzung des 25 m Standes mit Kleinkaliber-Kurzwaffen
Mindestens 10 dokumentierte Ergebnisse mit der Luftpistole auf dem vereinseigenen 10 m Stand
innerhalb von 6 Monaten und mindestens 70 von 100 Ringen auf der Luftpistolen-Scheibe.

Zur Nutzung des 25 m Standes mit Großkaliber-Kurzwaffen (nur Mitglieder)
Mindestens 10 dokumentierte Ergebnisse mit der Kleinkaliber-Pistole/-Revolver auf dem 25 m Stand
innerhalb von 6 Monaten,
und mindestens 150 von 200 Ringen (BDS -Disziplin Präzision Nr. 1010),
oder mindestens 240 von 300 Ringen (BSSB-Disziplin Sportpistole 2.40).

Zusätzlich ist von Großkaliber-Schützen/-innen eine Waffensachkunde nachzuweisen.

Die Schießergebnisse werden in einer elektronischen Datenbank erfasst und dienen als Nachweis.

Die Regelung ist erforderlich um Beschädigungen der Standeinrichtung insbesondere der Scheibenanlage zu vermeiden und die Sicherheit auf dem 25 m Stand zu gewährleisten.

Die Schützen/-innen haben eine Schutz- bzw. Schießbrille zu tragen um eine mögliche Verletzung der Augen durch Partikel der abgefeuerten Munition oder durch ausgeworfene Hülsen zu vermeiden. Die Schützen/-innen haben einen der jeweiligen Disziplin angepassten Gehörschutz zu tragen.

Es gibt keine Ausnahmen von diesen Regeln!

Die Standaufsicht ist für die Einhaltung dieser Regeln verantwortlich und kann bei vorsätzlichen Verstößen den betreffenden Schützen des Standes verweisen.

Vorstandsbeschluß vom 15. März 2016
Die Vorstandschaft